Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Staatstheaters Kassel regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Staatstheater Kassel.
Kartenverkauf und Reservierungen
Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Staatstheater Kassel bzw. dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Staatstheater Kassel in Kassel bzw. den Veranstalter zu richten.
Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Bei einem Kauf der Karte ist die Karte und das Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Bei einem Ausfall oder Abbruch der Vorstellung vor der Pause hat der Kartenerwerber die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis 14 Tage nach Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes zu verlangen.
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Das Staatstheater Kassel ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die das Staatstheater Kassel mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben. Der Käufer einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein.
Für Streitigkeiten hinsichtlich des Kaufes bzw. der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen ist Kassel als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarten ist Kassel. Übersendet das Staatstheater Kassel dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das Staatstheater Kassel ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert verpflichtet, Ersatz zu leisten. Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Staatstheater Kassel bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Staatstheaters Kassel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.
Vorverkauf - Allgemeine Regelungen
Kartenpreise
Kartenpreise werden durch Aushang in den Spielstätten, an der Theaterkasse und durch Veröffentlichung in den Informationsbroschüren zur Spielzeit bekannt gegeben. Für Sonderveranstaltungen (Märchenvorstellungen, Musical usw.) und Gastspiele können besondere Regelungen getroffen werden.
Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Zivil- and Wehrdienstleistende sowie Auszubildende (bis zum 30. Lebensjahr), Sozialhilfeempfänger, Erwerbslose und Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage des amtlichen Ausweises Karten mit einer Ermäßigung gegenüber dem Kassenpreis von ca. 40% auf den Normalpreis. Die Begleitung eines Schwerbehinderten erhält ebenfalls eine Ermäßigung von 40% wenn ihre Hilfe amtlich bescheinigt ist. Ermäßigungen können vom Staatstheater Kassel jederzeit geändert werden. Ausgenommen von den Ermäßigungen sind Gastspiele und Sonderveranstaltungen. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf die im Tageskassenpreis enthaltenen Gebühren.
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung, kann das Staatstheater Kassel die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.
Vorverkaufsbeginn
Der Vorverkauf beginnt in der Regel einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Abonnenten können 2 Arbeitstage vor offiziellem Vorverkaufsbeginn ihre Karten erwerben.
Kartenverlust und Ersatzkarten
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Staatstheater Kassel ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenkauf
Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Staatstheater Kassel das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch verbindlich zu kaufen und mittels Abbuchungsermächtigung oder Kreditkarte zu bezahlen.
Schriftliche Kartenbestellungen (auch per E-Mail)
Schriftliche Kartenbestellungen (auch per E-Mail) sind frühestens zum Beginn des freien Vorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen, falls sie durch eine Benachrichtigung des Staatstheaters Kassel bestätigt werden und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Staatstheater Kassel das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Karten verbindlich zu bestellen und mittels Abbuchungsermächtigung oder Kreditkarte zu bezahlen. Kann für die bestellten Eintrittskarten-Kategorien (Preis, Vorstellungsbeginn etc.) sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine Eintrittskarte vermittelt werden, informiert das Staatstheater Kassel den Kunden hierüber umgehend schriftlich, per E-Mail bzw. telefonisch.
Online Kartenverkauf und Verkauf von Merchandising-Artikeln
Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nimmt das Staatstheater Kassel bzw. der Veranstalter das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Staatstheaters Kassel enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Staatstheaters Kassel unter http://www.staatstheater-kassel.de angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Merchandising-Artikel werden nur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen lizenzierten Verkäufers verkauft, es sei denn, es ergibt sich aus der Rechnung etwas anderes. Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Merchandising-Artikel. Sind die gelieferten Merchandising-Artikel mangelhaft, kann der Kunde kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der Ware verlangen, sofern das Staatstheater Kassel Vertragspartner ist.
Überschreitet das Staatstheater Kassel vereinbarte Liefertermine, kann der Kunde dem Staatstheater Kassel eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag/Vertrag zurücktreten, es sei denn, das Staatstheater Kassel hat die Ware zwischenzeitlich bereits versandt. Auf Schadenersatz haftet das Staatstheater Kassel nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Kartenabholung / Abendkasse
Reservierte Karten müssen spätestens jedoch 3 Arbeitstage vor der jeweiligen Vorstellung abgeholt werden. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten wird anderweitig verfügt, es besteht kein Anspruch auf die Karten. Auf Wunsch and Risiko des Bestellers werden Eintrittskarten zugesandt. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. Die Abendkasse schließt mit Beginn der Vorstellung.
Spielplan und Spielplanänderung
Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch Publikationen des Staatstheaters Kassel veröffentlicht. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Sollten aus künstlerischen, technischen oder aus dispositiven Gründen Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, werden wir uns bemühen, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Diese Änderungen oder Umbesetzungen begründen kein Rückgaberecht.
Einlass
Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Im Interesse des Publikums und der Darsteller behalten wir uns vor, den Späteinlass inszenierungsbezogen zu regeln. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird verspäteten Theaterbesuchern erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Zuschauerraum gewährt. In besonderen Fällen kann der Späteinlass ausgeschlossen werden. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Garderobe und Fundsachen
Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Garderobengebühr ist nicht im Eintrittspreis enthalten und richtet sich nach den aktuellen Preislisten des Staatstheaters Kassel. Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Garderoben dürfen ohne Marke nur herausgegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung eines Besuchers zur Entgegennahme von Garderobe gegen Rückgabe einer Marke müssen vom Staatstheater Kassel nicht angestellt werden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Abendpersonal anzuzeigen.
Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Staatstheaters Kassel ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
Sonstiges
Die Mitnahme von Garderobe, Lebensmitteln, Getränken und von störenden Gegenständen sowie das Rauchen ist in dem Zuschauerraum untersagt.
Ebenso ist es nicht gestattet Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal oder angeschaltete Mobiltelefone, sowie sonstige störende Gegenstände mit in den Zuschauerraum zu nehmen.
Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet.
Hausrecht
Die Theaterleitung übt in den Räumen des Staatstheaters Kassel das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Das Staatstheater Kassel kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte vorweisen können, den Differenzbetrag nachverlangen. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen, noch den Differenzbetrag entrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Kartenvorverkaufs der Spielzeit 2006/2007 am 01. September2006 in Kraft.
